Jahresabschlüsse

Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Gemeinderat feststellen zu lassen.

Nach der Feststellung durch den Gemeinderat wird der Beschluss zum Jahresabschluss im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg bekannt gegeben und der Jahresabschluss im Internet folgend zur Verfügung gestellt.

Der Jahresabschluss enthält die Ergebnis- Finanz- und Vermögensrechnung. Außerdem ist ab dem Haushaltsjahr 2016 verpflichtend ein Rechenschaftsbericht und der Anhang beigefügt.


Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2018